
Als Regalien (v. lat. iura regalia ‚königliche Rechte‘) bezeichnete man die Hoheits- und Sonderrechte eines Königs oder eines anderen Souveräns. Mit diesen Worten wurden 1158 die königlichen Sonderrechte schriftlich festgehalten, die teils dem deutschen, teils dem römischen Recht entnommen waren. Diese Vereinbarung war von Kaiser Friedric...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Regalien

Regali
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Hoheitsrechte
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42227

Nach altdeutschem Recht sind Regalien dem Landesherrn zustehende Hoheitsrechte. Zu den Regalien gehören z.B. das Münz, Zoll und Marktregal und das Recht Städte und Burgen zu bauen. Im Jahr 1231 übertrug Friedrich II einen großen Teil seiner Regalien auf die Fürsten. Siehe dazu unter Reichstag in Worms.
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https://www.lexexakt.de/glossar/regalien.php

Regalien (mlat. iura regalia = königliche Rechte [der Begriff erscheint erstmalig im Wormser Konkordat von 1122]). Auf fma. Zeit gehen Königsrechte zurück, welche die finanzielle Basis der Königsmacht sicherten. Dazu gehörten in Deutschland zunächst die königlichen Rechte am Reichskirchengut, vom 12...
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Regalien (lat. Jura regalia, "königliche Rechte", Regal-, Majestäts-, Hoheitsrechte), im allgemeinen die dem Staatsoberhaupt zustehenden Regierungsrechte. Dabei wurde früher zwischen wesentlichen R. (höhern R., regalia essentialia s. majora) und zufälligen R. (nutzbaren R., regalia accidentalia s. minora) unterschieden. Erstere sind ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

die schon seit fränkischer Zeit ausgeübten königlichen Hoheitsrechte, die erst in der Publizistik des Investiturstreits mit der Trennung von Spiritualien und Temporalien begrifflich erfasst wurden. In der frühen Stauferzeit (1158) wurde, von Burgund her beeinflusst, der Regalienbegriff erweitert; man verstand nunmehr darunter nicht n...
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https://www.wissen.de//lexikon/regalien
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