
Ein Reflexrecht liegt (nach Georg Jellinek) in Abgrenzung zu einem subjektiven öffentlichen Recht vor, wenn ein objektives öffentliches Recht zu einem Anstoß einer staatshoheitlichen Aktion führt, oder wenn ein Einzelner im Interesse der Allgemeinheit zum Objekt staatlicher Fürsorge wird. Beispiel 1: Es gibt kein subjektives Recht zur Anzeige...
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In Abgrenzung zum subjektiven öffentlichen Recht spricht man von einem Reflexrecht (auch Rechtsreflex), wenn ein objektives öffentliches Recht nur im Interesse der Allgemeinheit besteht und den einzelnen Bürger zwar begünstigt aber ihm keinen Anspruch auf die Begünstigung gewährt.
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https://www.lexexakt.de/glossar/reflexrecht.php
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