
Das Rederecht ist die Einräumung des Rechtes zur verbalen Äußerung eines Redners gegenüber Zuhörern. In Gremien (z.B. Stadtrat, Kreistag, Landtag ist sie meist ein durch Vorschriften (Geschäftsordnung) normiertes Recht. Das Rederecht gehört im weitesten Sinne zur Meinungsfreiheit innerhalb eines demokratischen Gefüges. == Rederecht vor dem...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Rederecht

Das Recht vor einem bestimmten Gremium sprechen zu dürfen. Z.B. haben Bundesratsmitglieder ein Rederecht vor dem Bundestag.
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https://www.lexexakt.de/glossar/rederecht.php

Abgeordnete zum Nationalrat und Mitglieder des Bundesrates haben das Recht, bei Debatten im Nationalrat resp. Bundesrat das Wort zu ergreifen, ihre Redezeit unterliegt jedoch in der Regel gewissen Beschränkungen (§ 57 GOG-NR) (§ 47 GO-BR).
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https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/R.shtml
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