
Als Amtskirche bezeichnet man diejenige christliche Glaubensgemeinschaft innerhalb eines Staates, die vorherrschend ist (Volkskirche) und vom Staat anerkannt bzw. auch beeinflusst wird. Eine vom Staat monopolisierte Kirche ist eine Staatskirche. In Deutschland sind dies vor allem die römisch-katholische Kirche, Evangelische Kirche in Deutschland ...
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auch Staatskirche Amtskirche ist die innerhalb der Grenzen eines Staates einzige oder vorherrschend als Kirche anerkannte, vom Staat direkt (z. B. über das Parlament) beeinflusste oder geleitete Religionsgemeinschaft.
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https://relilex.de/

Amts¦kir¦che [f. 11 ] offizielle Kirche, vertreten durch die Kirchenoberen
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303
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