
Als Rechtstheorie wird der Versuch bezeichnet, das Recht in seinen gesamten Erscheinungsformen systematisch zu beobachten und daraus nachprüfbare (falsifizierbare) Erkenntnisse zu gewinnen. Rechtstheorie galt zunächst als Teilbereich der Rechtsphilosophie, entwickelte sich aber gegen Ende des 19. Jahrhunderts als eigenständige Disziplin. Die Be...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtstheorie

ist die Beschäftigung mit den allgemeinen Fragen des Rechtes, insbesondere mit seiner logischen Struktur. Die R. als Gegensatz zur Rechtspraxis wird schon in philosophisch-rhetorischen Fragestellungen des Altertums sichtbar. Erst in der zweiten Hälfte des 20. Jh.s wird sie aber bewusst von Naturrecht und Rechtsphilosophie abgesetzt und auch auf f...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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