
ist im Heiligen Römischen Reich (deutscher Nation) die dem Reich bzw. Kaiser unmittelbar, d.h. nicht mittels eines Landesherrn unterstehende Stadt. Sie entsteht seit der Stauferzeit des 13. Jh.s.Die R. kann dauerhaft die Ratsverfassung sichern und die stadtherrlichen Rechte an sich bringen. und Nürnberg (bis1806),
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Reichsstadt, plur. die -städte, eine Stadt, so fern sie ein unmittelbares Glied eines Reiches ist. Im Deutschen Reiche ist eine Reichsstadt, oder freye Reichsstadt, eine Stadt, welche dem Kaiser und Reiche unmittelbar unterworfen ist; zum Unterschiede von einer landsässigen oder Municip...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_931

Reichsstadt war im ersten deutschen Reich (bis 1806) die Bezeichnung für eine reichsunmittelbare Stadt, d.h. eine Stadt die nicht dem jeweiligen Landesherrn, sondern nur dem Kaiser und dem Reich untertan war. Die älteren Reichsstädte haben sich aus Pfalzstädten entwickelt. Reichsstädte wurden vom Kaiser gegründet bzw. neu gegründet (siehe di...
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https://www.lexexakt.de/glossar/reichsstadt.php
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