
Unter Rechtsetzung versteht man die Schaffung von rechtlichen Normen und Entscheidungen. Sie erfolgt durch gesetzgebende (gubernative R.) oder rechtsprechende (judiktive R.) Instanzen. == Siehe auch == ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsetzung

ist die bewusste Setzung von Recht durch ein willensgetragenes Verhalten. Der wichtigste Fall der R. ist die Gesetzgebung. Lit.: Scholz, J., Der brandenburgische Landrechtsentwurf von 1594, 1973; Lillig, K., Rechtssetzung im Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, 1985
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Erlass rechtlich verpflichtender Bestimmungen in der Rangfolge: Verfassung, Gesetz (mit Ausführungsgesetz und Durchführungsgesetz), Verordnung, Erlass, Verfügung. – In Deutschland geht (im Rahmen der Bundeszuständigkeit) eine Verordnung des Bundes Landesverfassungen und Landesgesetzen vor.
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https://www.wissen.de//lexikon/rechtsetzung
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