
Der Ausdruck Rechtsbuch bezeichnet in der Rechtsgeschichte eine private Rechtsaufzeichnung des Mittelalters bzw. der frühen Neuzeit. Der Begriff definiert sich als Gegensatz zu Gesetzen, Verordnungen und anderen durch Inhaber herrschaftlicher oder staatlicher Macht verfasste Rechtstexte. Von den Rechtsbüchern abzugrenzen sind aber auch bloße Le...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbuch

ist die umfassende Aufzeichnung des geltenden Rechts durch eine Privatperson. Das R. ist insbesondere im Hochmittelalter und Spätmittelalter bedeutsam, in denen es die durch spärliche Gesetzgebungstätigkeit gelassene Lücke füllt. Das R. ist nur Rechtserkenntnisquelle. Bekannte Beispiele sind die (lat.) Constituta (N.Pl.) usus et legis bzw. Con...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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