
(Text von 1906) Rechtsboden, ein von Gombert in der ZfdW. 2, 271 seit 1833 (zuerst in einer Begründung des badischen Abgeordneten von Rotteck) nachgewiesenes Stichwort, das seit den vierziger Jahren mit neuem Nachdruck ertönt, bis es durch Georg Freih. v. Vincke
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