
Das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) (bis 1962 Gesetz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung genannt) regelte bis zum 30. Juni 2008 nebst fünf Ausführungsverordnungen in Deutschland die gewerbsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten. Danach durften neben Rechtsanwälten, Patentanwälten, Steuerberatern und Nota...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatungsgesetz
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