
sind Fehlbeträge infolge von Zuvielverausgabungen oder Mindererhebung fälliger Einnahmen, die teils auf unrichtigem Kalkül, teils auf falscher Anwendung gesetzlicher oder sonstiger Vorschriften beruhen. Verschieden davon sind die Kassendefekte. S.a. Defekte und Defektenverfahren. v. König.
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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