
Als Realsicherheiten werden Rechte an Rechtsobjekten oder Rechten zur Kreditsicherung bezeichnet: • Grundpfandrechte • Fahrnispfandrecht • Sicherungsübereignung • Sicherungsabtretung • Sicherheitenpool Als Personalsicheriten wird die persönliche Haftung eines Rechtssubjekts (= Person) zur Kreditsicherung bezeichnet. &bul...
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Kommt es zu einem Kreditvertag, muss der Schuldner dem Gläubiger in der Regel Sicherheiten bieten, falls der Schuldner seine Verbindlichkeiten nicht begleichen kann. Dies können entweder Personalsicherheiten (zum Beispiel Bürgschaft / Bürgschaften) oder Realsicherheiten sein. Als Realsicherheiten bezeichnet man Vermögensgegenstände, die ...
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