
Als Aktenlage bezeichnet man in der Rechtswissenschaft oder im Verfahrensrecht einen Verfahrensstand, bei dem von einer weiteren Sachverhaltsermittlung abgesehen wird und bei dem der Richter oder die Behörde nur "nach Lage der Akten" entscheidet, d.h. auf Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen und gewechselter Schriftsätze. Eine Entsc.....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Aktenlage

Ak¦ten¦la¦ge [f. 11 ; nur Sg.] vorliegende Akten zu gerichtlichen oder geschäftlichen Vorgängen; eine gerichtliche Entscheidung, ein Gutachten nach A.; dürre A. (wenig aussagekräftige Akten vorhanden)
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303
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