Rathshaus Bedeutung

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Rathshaus

Rathshaus Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Rathshaus, des -es, plur. die -häuser, an dem Stadtrathe gehöriges, oder auch nur dessen Gerichtbarkeit unterworfenes Haus; welches mit einem Rathhause nicht verwechselt werden darf.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_347
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