[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Rathleute, sing. car. an einigen Orten, ein Nahme der Beysitzer der Dorfgerichte oder Ältesten auf den Dörfern, welche in allgemeinen Angelegenheiten des Dorfes ihren Rath zu ertheilen verbunden und berechtigt sind. In einigen Städten werden auch die Rathsherren Rathleute genannt. In d...
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