
Bezeichnung für eine Bürgervereinigung die nur unterhalb des Landtags, d.h. zu Kommunalwahlen, Listen aufstellt. Diese Vereinigungen entsprechen nicht dem Parteien-Begriff des Grundgesetz und des PartG.
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polit. Vereinigungen, die sich in ihrer Tätigkeit auf die kommunale Ebene beschränken. Sie sind keine polit. Parteien im Sinne von Art. 21 GG, können jedoch im Wahlrecht gleiche Rechte wie diese beanspruchen. Die R. kommen dem Typus der Honoratiorenpartei nahe.
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