
Stimmenkauf, die aktive oder passive Bestechung Stimmberechtigter, als Wählerbestechung nach § 108b StGB, als Abgeordnetenbestechung nach § 108e StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht, im Aktienrecht als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bedroht.
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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird, wer für ein bestimmtes Wahlverhalten in Deutschland Geld (oder andere Geschenke oder Vergünstigungen) fordert oder anbietet.
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https://www.wahlrecht.de/lexikon/index.html
(Aktienrecht) bei der Abstimmung in der Hauptversammlung einer AG das Gewähren oder Versprechen besonderer Vorteile für die Nichtabgabe oder für eine bestimmte Abgabe der Stimme, strafbar als Ordnungswidrigkeit nach § 405 Aktiengesetz.
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https://www.wissen.de//lexikon/stimmenkauf-aktienrecht
(Staatsrecht) Form der Wahlbestechung bei Wahlen zum Parlament oder zu anderen Staatsorganen. In der Frühzeit des Parlamentarismus ein häufig angewandtes Mittel zur Wahlfälschung, ist der Stimmenkauf heute in den meisten Staaten strafbar.
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https://www.wissen.de//lexikon/stimmenkauf-staatsrecht
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