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Ratenwechsel

Ratenwechsel Logo #420651. Der Ratenwechsel ist ein, in der Bundesrepublik nichtiger Wechsel mit aufeinander folgenden Verfallstagen. 2. Außerdem werden so Wechsel bezeichnet, die beim Abzahlungs- bzw. Teilzahlungsgeschäft für jede einzelne Teilzahlung ausgestellt werden. Man nennt Ratenwechsel auch Abzahlungswechsel. In ...
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Ratenwechsel Logo #42295Ratenwechsel , s. Rate.
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Ratenwechsel Logo #428801. Der Ratenwechsel ist ein, in der Bundesrepublik nichtiger Wechsel mit aufeinander folgenden Verfallstagen. 2. Außerdem werden so Wechsel bezeichnet, die beim Abzahlungs- bzw. Teilzahlungsgeschäft für jede einzelne Teilzahlung ausgestellt werden. Man nennt Ratenwechsel auch Abzahlungswechsel . In diesem Sinn gelten Ratenwechsel als zulässi......
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/ratenwechsel/ratenwechsel.htm

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Ratenwechsel Logo #42871in Deutschland (auch in Österreich und in der Schweiz) verbotene Form des Wechsels, bei dem die Wechselsumme „in Raten“ abgezahlt wird (Art. 33 Abs. 2 WG).
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