
Vertrag, welcher die Lieferung mehrerer als zusammengehörend verkaufter Sachen in Teilleistungen zum Gegenstand hat. Die Gesamtmenge der Ware, die in Teilmengen zu liefern ist, steht - im Unterschied zum Dauerlieferungsvertrag - von vornherein fest. Der Ratenlieferungsvertrag wird vom Gesetz nicht...
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Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der auf Lieferung mehrerer zusammengehörender Sachen in Teilleistungen, auf regelmäßige Lieferung gleichartiger Sachen oder auf Verpflichtung zum wiederkehrenden Erwerb von Sachen gerichtet ist (§ 505 Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Ratenlieferungsvertrag ist aus Gründen des Verb...
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