
In der Wirtschaftssoziologie : eine Kategorie (z.B. Offiziere) mit (oft formell) anerkannten gleichen Rechten und Pflichten in einem sozialen System. Es entwickeln sich aufgrund der gleichartigen Befugnisse oft ein Zusammengehörigkeits- und gemeinsames Wertgefühl, das die Art der sozialen Kontakte weitgehend bestimmt.
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/ranggruppe/ranggruppe.htm
Keine exakte Übereinkunft gefunden.