
Das Radierverbot ist eine Vorschrift aus {§|239|HGB|dejure} des deutschen Handelsgesetzbuches, nach der Aufzeichnungen in der Buchführung nicht in einer Weise verändert werden dürfen, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Stattdessen sind Stornobuchungen durchzuführen. ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Radierverbot
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