RPflGRPflG steht für Rechtspflegergesetz. Die Aufgaben sowie die Stellung der Rechtspfleger sind im RPflG (Rechtspflegergesetz) geregelt. Das RPflG (Rechtspflegergesetz) dient als Ergänzung von Verfahrensvorschriften und anderen Rechtsnormen. Es gibt Vorschriften bezüglich der Ausbildung zum Rechtspfleger. Um ein ausgebildeter Rechts... Gefunden auf https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/r/rpflg.php