[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Ackergeld, des -es, plur. von mehrern Summen, die -er, 1) Dasjenige Geld, welches man der Grundherrschaft von den Äckern entrichtet, Ackerzins. 2) Auch das Geld, welches man für das Ackern, d. i. für die Bestellung des Ackers, bezahlet; in Thüringen Artlohn. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1156