
Quasisteuern, parafiskalische Sonderabgaben, zur Erfüllung spezieller Aufgaben von bestimmten Gruppen erhobene zweckgebundene Abgaben, für deren Einziehung und Verwendung meist besondere Institutionen zuständig sind und die nach abgabenrechtlichen Kriterien weder Steuern noch Gebühren oder Beiträge ...
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