
Der Begriff der Quasipfarrei (lat. quasi-paroecia) entstammt dem can. 516 § 1 des CIC. Er fasst die unter anderem in Deutschland und Österreich gängigen Bezeichnungen Pfarrvikarie, Pfarrkuratie oder Pfarrrektorat zusammen. Andere Bezeichnungen sind selbstständige Kuratie, Kuratgemeinde, Rektoratspfarrei und Lokalie. Unter einer Quasipfarrei ve...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Quasipfarrei
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