
Der Präklusivtermin gibt an, wie lange Banknoten nach dem Einziehungstermin und damit nach dem Verlust ihrer Zahlungsmitteleigenschaft noch an den Kassen der Zentralbank gegen gesetzliche Zahlungsmittel umgetauscht werden können. Der Zeitraum zwischen Einziehungstermin und Präklusivtermin beträgt für die vor...
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Der Präklusivtermin gibt an, wie lange Banknoten nach dem Einziehungstermin an den Kassen der Notenbank gegen gesetzliches Zahlungsmittel umgetauscht werden können. Der Zeitraum zwischen Einziehungstermin und Präklusivtermin wird von der Notenbank festgelegt und beträgt für die vor dem 1. Jänner 1999 zur Einziehung aufgerufenen Banknoten 20 J...
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letzter Tag für die Umwechslung der aufgerufenen Banknoten
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