
Bei einem Wechsel spricht man von Präjudizierung, wenn der Inhaber eines Wechsels gemäß Art. 53 WG alle Rückgriffsrechte verliert, weil er den Wechselprotest nicht fristgemäß erhoben hat.
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https://www.lexexakt.de/glossar/praejudizierungwechsel.php
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