[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. welches für prangen in Niederdeutschland üblich ist, und für eben dasselbe auch von einigen Hochdeutschen Schriftstellern, obgleich ohne Noth gebraucht worden; glänzen, und figürlich, durch äußern Glanz, durch äußere Zierlichkeit, Kostbarkeit u. s f. die Augen anderer...
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(Text von 1910) Prahlen
1). Prangen
2). Prunken
3). Prangen bedeutet überhaupt, durch einen hohen Grad von Schönheit und Glanz in die Augen fallen. Mit etwas
prahlen heißt: von Vorzügen, die man wirklich besitzt oder sich bloß beilegt, ein großes Aufheben machen, um dadurch Aufmerksamkeit, Achtu...
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