
Mit Prozessrechtsverhältnis wird das öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnis zwischen den Prozesssubjekten (Kläger, Beklagter, Gericht) eines Zivilverfahrens bezeichnet. (Musielak, Grundkurs ZPO, Rn. 152). Das Prozessrechtsverhältnis entsteht, durch ordnungsgemäße Klageerhebung an einem funktionell zuständigen erstinstanzlichen Gericht der d...
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