
gesetzlich festgelegter bzw. in der Rechtsprechung gültiger Blutalkohol-Grenzwert in Bezug auf die Fahrtüchtigkeit im Straßenverkehr. Zur Zeit (2008) wird von 1,1 ‰ an von den Gerichten grundsätzlich Fahruntüchtigkeit (absolute Fahruntüchtigkeit) angenommen, bei Blutalkoholwerten ab 0,3 ‰ liegt relative Fahruntüchtigkeit vor, d. ...
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