
Mit Prognoseprinzip wird im Arbeitsrecht das Prinzip bezeichnet, gemäß dem die soziale Rechtfertigung für eine Kündigung in der Zukunft gegeben sein muss. Die Vergangenheit hat insoweit nur Indizwirkung für die Zukunft. Dabei muss die Prognose zum Zeitpunkt der Kündigung mit Blick auf den Beendigungszeitpunkt gestellt werden. Beispiel: Wenn B...
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