
ist die Erfassung des Privatrechts in einem System. Ein solches P. ist dem römischen Recht höchstens in Ansätzen bekannt (z. B. Gaius) und auch dem Mittelalter fremd. Erst die Naturrechtslehrer des 17. Jh.s versuchen, (lat.) more geometrico (in geometrischer Art) ein P. zu entwickeln (- Grotius, Pufendorf, Wolff, Nettelbladt), auf dessen Grundla...
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