
(Entbindungspfleger). Die Berufszulassung und -ausübung ist geregelt im HebammenG vom 4. 6. 1985 (BGBl. I 902) m. Änd. Die Tätigkeit als H. und die Führung der Berufsbezeichnung H. (Männer: Entbindungspfleger) bedürfen der Erlaubnis, soweit es sich nicht um vorübergehende Tätigkeit im Rahmen des fre...
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/H/Hebammen.htm

Selbstständige Hebammen unterliegen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Weitere Informationen finden Sie unter Rententips.de für Selbstständige.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40087

(Entbindungspfleger). Die Berufszulassung und -ausübung ist geregelt im HebammenG vom 4. 6. 1985 (BGBl. I 902) m. Änd. Die Tätigkeit als H. und die Führung der Berufsbezeichnung H. (Männer: Entbindungspfleger) bedürfen der Erlaubnis, soweit es sich nicht um vorübergehende Tätigkeit im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs nach Europäis...
Gefunden auf
https://www.gbt.ch/Lexikon/H/Hebammen.html

. In Deutsch- Südwestafrika ist die private Tätigkeit von H. die gleiche wie in Deutschland, außerdem werden aber vom Deutschen Frauenverein vom Roten Kreuz (s.d.) für die Kolonien in dieses wie in alle anderen Schutzgebiete H.Schwestern verschickt. Es sind das Schwestern vom Roten Kreuz, welche nac...
Gefunden auf
https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
Keine exakte Übereinkunft gefunden.