Hebammenhilfe ist Teil der gesetzlichen Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Die Leistungen im Rahmen der Hebammenhilfe werden auf der Basis einer besonderen Gebührenordnung vergütet (§ 134 SGB V). Siehe auch: Hebamme. Gefunden auf https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun