
Eine Rechtshandlung, die nur ein eingetragener Kaufmann in eigenem Namen vornehmen und deshalb auch nicht an einen Prokuristen erteilen darf. Im Volksmund heißt das P. auch üChefsacheü.
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Mit Prinzipalgeschäft, wird ein Geschäft bezeichnet, dass der Inhaber eines Handelsgeschäfts (= Prinzipal) selbst vornehmen muss. Dazu gehört z.B. die Unterzeichnung des Jahresabschluss (§ 245 HGB) und die Anmeldung zum Handelsregister (§ 29 HGB).
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