Primage (franz., spr. -ahsch', Primgeld), eine Art Trinkgeld, welches der Kapitän eines Schiffs erhält. Nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (Art. 513) muß der Schiffer dasjenige, was er vom Befrachter, Ablader oder Ladungsempfänger außer der Fracht als P. erhält, dem Reeder als Einnahme in Rechnung bringen. Vgl. Kaplaken. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html