
ist eine Vereinbarung zwischen einem Unternehmer und seinen Abnehmern (vertikale Bindung), wonach diese bei der Weiterveräußerung mit ihren Abnehmern bestimmte Preise (Festpreise) zu vereinbaren - einstufiges System - oder ihnen aufzuerlegen haben, die gleiche Bindung mit weiteren Abnehmern bis zur ...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/p/Preisbindung_vertikale.htm
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