
Der Begriff der Präambel (von lateinisch praeambulare „vorangehen“ über mittellateinisch praeambulum „Einleitung“) bezeichnet heute eine meist feierliche, in gehobener Sprache abgefasste Erklärung am Anfang einer Urkunde, insbesondere einer Verfassung oder eines völkerrechtlichen Vertrages. So enthält das deutsche Grundgesetz eine Pr
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Präambel

(F.) VorspruchDietze, H., Der Gesetzesvorspruch, 1939 ; Papenheim, A., Präambeln in der deutschen Verfassungsgeschichte, Diss. jur. Münster 1998
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
Friedensverträge der Vormoderne - (lat. Praeambulum bzw. praeambulare = vorangehen) Vorspruch meist in Form einer feierlichen Erklärung am Anfang von Vertragsurkunden, insbesondere völkerrechtlichen Verträgen, Verfassungsurkunden und wichtigen Gesetzen. Sie begründet selbst keine Rechte und Pflichten, enthält aber Hinweise zu Absichten...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42119

Präạmbel die, Vorspruch, feierliche Erklärung als Einleitung, z. B. bei Staatsverträgen, Verfassungsurkunden.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Vorspruch/Vorwort vor Verfassungen und völkerrechtlichen Verträgen. Zum Beispiel enthält das Grundgesetz eine Präambel. Die Präambel kann bei der Auslegung des jeweiligen Textes hilfreich sein. Präamble des Grundgesetzes:
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/praeambel.php

Bitsequenz am Anfang von Datenpaketen. Die P. enthält normalerweise keine Information, sie dient lediglich der Taktsynchronisation.
Gefunden auf
https://www.netzmafia.de/skripten/glossar/netglossar.html

Eingang, Vorspruch; in Verträgen und Gesetzen die richtungweisende Einleitung; Beispiele: Verfassungsurkunden, Staatsverträge.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/praeambel
Keine exakte Übereinkunft gefunden.