
Eine Postvollmacht regelt gegenüber einem Postunternehmen, welcher Bote anstelle des eigentlichen Empfängers oder Absenders Rechtsgeschäfte per Vollmacht ausführen darf und welchen Umfang selbige hat. Man muss zwischen Einzelvollmacht und Generalvollmacht differenzieren. Die Postvollmacht ist in § 13 Abs 2 Zustellgesetze (ZustG) idgF geregelt...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Postvollmacht

Mit Postvollmacht wird eine Spezialvollmacht oder Gattungsvollmacht bezeichnet, die den Bevollmächtigten ermächtigt, für denjenigen der die Vollmacht erteilt hat Postsendungen, insbesondere Einschreiben, entgegenzunehmen.
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https://www.lexexakt.de/glossar/postvollmacht.php

Bezeichnung für eine schriftlich erteilte Vollmacht an einen Dritten, die ihm erlaubt, stellvertretend eine Postsendung in Empfang zu nehmen.
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https://www.phila-lexikon.de/

die (auf einem Formblatt einzureichende) Ermächtigung für eine Person, alle für eine andere eingehenden Postsendungen zu empfangen und sowohl nachzuweisende Sendungen als auch Geldbeträge rechtsgültig zu quittieren.
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https://www.wissen.de//lexikon/postvollmacht
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