
Unter S. versteht man die (i.d.R. als Verfassungsauftrag formulierten) Absichten und Ziele eines politischen Gemeinwesens, die im Unterschied zu den Grundrechten allerdings nicht rechtlich eingeklagt werden können. Der Versuch, allgemeingültige (abstrakte) S. festzulegen, scheitert daran, dass diese immer nur konkret in gegebenen (sozialen, ökon...
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Als Staatsziele werden in der Verfassung eines Landes festgeschriebene Ziele bezeichnet, die, im Gegensatz zu den Grundrechten unmittelbar keine Rechte des Bürgers begründen und der konkreten Umsetzung durch Gesetzgeber und Verwaltung bedürfen. Beispiel: In der Verfassung Deutschlands (GG) ist z.B. der Umwelt- und Tierschutz als Staatsziel festg...
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Staatsziele sind die zentralen, das staatliche Handeln bestimmenden, Prinzipien der Verfassung. Im GG sind folgende Staatsziele beschrieben: • Demokratie (Art. 20 Abs. 1 u. Abs. 2) • Republik (Art. 20, 28 GG) • Rechtsstaat (Art. 23, 28 GG) • Sozialstaat (Art. 20, 23, 28 GG) • Bundesstaatsprinzip (Art. 20, 28 Abs. 1 GG) &bul...
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