
Als Postulationsfähigkeit wird im Recht die Fähigkeit bezeichnet, vor einem Gericht rechtswirksame Handlungen vorzunehmen. Diese werden unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen vorgenommen. In einem sogenannten Parteiprozess gemäß {§|79|zpo|juris} Zivilprozessordnung (ZPO) besitzt jede prozessfähige Partei die Postulationsfähigkeit, ...
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Fähigkeit einer Person, vor einem Gericht rechtswirksame Handlungen vornehmen zu können. Erst durch die Postulationsfähigkeit wird dem prozessualen Handeln (z.B. Erhebung oder Rücknahme einer Klage) die rechtserhebliche Erscheinungsform gegeben. Ohne Postulationsfähigkeit ka...
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Mit Postulationfähigkeit bezeichnet man die Fähigkeit vor Gericht auftreten und Prozesshandlungen vornehmen zu können. Postulationsfähig ist im Parteiprozess die prozessfähige Partei und im Anwaltsprozess der von der Partei bevollmächtigte Anwalt. Allerdings kann die Partei gemäß § 85 Abs. 1 S. 2 ZPO auch im Anwaltsprozess Tatsachenerklär...
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https://www.lexexakt.de/glossar/postulationsfaehigkeit.php
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