
Die Zeit der nicht erwerbsmäßigen Pflege eines Pflegebedürftigen vom 01.01.1992-31.03.1995 war auf Antrag eine Berücksichtigungszeit bei der Pflegeperson. Das galt nicht für Pflegepersonen, die von der Anrechnung von Kindererziehungszeiten ausgeschlossen waren (z.B. Selbstständige, Beamte). Zum 01.04.1995 wurde die Versicherungspflicht für P...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40087

Die Zeit nicht erwerbsmäßiger Pflege eines Pflegebedürftigen vom 1.1.1992 bis zum 31.3.1995 ist bei der Pflegeperson eine Berücksichtigungszeit, sofern diese wegen der Pflege berechtigt war Beiträge zu zahlen oder die Umwandlung von freiwilligen Beiträgen in Pflichtbeiträge zu beantragen und einen e...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42016

Zeiten der Pflege eines Pflegebedürftige n durch nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen sind unter bestimmten Voraussetzungen Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung; sie sind rentenbegründend und rentensteigernd.
Gefunden auf
https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun
Keine exakte Übereinkunft gefunden.