
(auch Policenverfahren) Vorgehensweise beim Abschluss eines Versicherungsvertrages, bei dem der Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss, also vor der Unterzeichnung des Versicherungsantrages entweder die Versicherungsbedingungen oder die Verbraucherinformation nach §10a VAG (Versicherungsaufsichts
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