Plunderkammer Bedeutung

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Plunderkammer

Plunderkammer Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Plunderkammer, plur. die -n, eine Kammer, in welcher man den Plunder, d. i. den untauglich gewordenen oder abgenutzten Hausrath, zu verwahren pflegt; die Plunderkiste oder der Plunderkasten, eine solche Kiste, ein solcher Kasten.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_4_1_1297
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