
(lat. provasallus [ M.ist ein anstelle des eigentlichen Lehnsinhabers (Lehnsmannes) die Rechte und Pflichten aus dem Lehen tragender Mensch (z. B. Vormund). Der L. tritt schon im Frühmittelalter auf (860).Mitteis, H., Zur Geschichte der Lehnsvormundschaft, in: Die Rechtsidee in der Geschichte, 1957, 193
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Lehnsträger (mhd. lehentrager, -treger; lat. provasallus). Einer, der anstelle des eigentlichen Lehnsinhabers die aus einem Lehen resultierenden Rechte und Pflichten trägt, z.B. der Vormund (Bruder, Vatersbruder) bei Unmündigkeit des Lehnserben. Lehnsträgerschaft erscheint bereits im 9. Jh. Von 'htt...
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