
Pilgerrecht. ûber die grundlegenden christl. Verpflichtungen zur hospitalitas (s. Gastfreundschaft) hinaus, verbreiteten sich - von Spanien ausgehend - im 12. Jh. europaweit rechtliche Regelungen für das Pilgerwesen, vorwiegend das Verhältnis zwischen Wirt und Pilger betreffend. So durften Pilger ni...
Gefunden auf
https://www.mittelalter-lexikon.de/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.