
Die Pflegepflichtversicherung kann um eine Pflegerentenversicherung erweitert werden. Ein halbes Jahr nach Beginn der Pflegebedürftigkeit besteht Anspruch auf Leistung, wenn die Bedürftigkeit wärend dieser Zeit mindestens als Pflegestufe 1 eingestuft wurde.
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https://www.firstclassversicherung.de/lexikon/
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