[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Pflegegericht, des -es, plur. die -e, ein nur im Oberdeutschen übliches Wort, ein der Pflege, d. i. der Verwaltung, Handhabung eines andern anvertrautes Gericht; zum Unterschiede von einem Gerichte, welches man erb- und eigenthümlich besitzet. In engerer Bedeutung ist ein Pflegegericht,...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_4_0_898
Keine exakte Übereinkunft gefunden.