
Nach gesetzlichen Bestimmungen erfolgende Verwertung eines Pfandobjekts zur Befriedigung des Pfandgläubiger s hins. seiner Forderung nach Eintritt der Pfandreife . Die Verwertung verpfändeter Sachen erfolgt grunds. 1 Monat nach Androhung gegenüber dem Eigentümer des Pfandes durch öffentliche Versteigerung, freihändigen Verkauf ( Pfandverkau.....
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