
Holzrechtler (auch Rechtler) sind Bewohner bestimmter Regionen (z. B. Unterfranken: Gräfendorf, Rottendorf, Iphofen), denen das Gewohnheitsrecht zusteht, im Wald einer Gemeinde Brenn- oder Bauholz für den eigenen Bedarf zu schlagen. Dabei dürfen sie nur Unterholz, Äste und Kronen, nicht aber die Stämme verarbeiten. Wo die Grenze zwischen Kron...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Holzrechtler
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Holzrechtler, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden Leute, welche gewisse Rechte oder Befugnisse in dem Gebrauche eines Gehölzes erhalten haben.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_3_3174
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